Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.(Heiner Geißler)

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Machtmissbrauch der Jugendämter

Das Jugendamt wurde gegründet um Kindern in Not zu helfen und Unterstützung den Eltern zu bieten. Hilfe innerhalb der Familie. Wenn das nicht ausreicht darf das Amt nach Willkür auch die Kinder herausnehmen aus dem Familiären Bereich und in Fremdbetreuung unterbringen. Das sind dann in der Regel das Kinderheim oder eine Pflegefamilie. In manchen Fällen – wenn beide Stellen belegt sind – auch der Kindernotdienst.

  • 42 SGB VIII regelt Inhalt und Voraussetzungen der „Inobhutnahme“ genannten sozialpädagogischen Krisenintervention durch das Jugendamt und ermöglicht damit vorübergehende Maßnahmen in Eil- und Notfällen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Damit wurden die früheren landesrechtlichen Regelungen zur „vorbeugenden Verwahrung“ restlos ersetzt, bei denen die eigentliche pädagogische Aufgabenstellung der Jugendhilfe außer Betracht blieb.

Jugendämter haben dabei einen recht großen Spielraum erhalten. So können sie innerhalb von Stunden entscheiden ob ein Kind gefährdet ist oder eben nicht. Und wenn das der Fall ist geht es Ratze Fatze flott. Sie stehen dann unangemeldet  vor der Tür und verlangen Einlass. Sollten die Eltern – verständlicherweise – das verbieten drohen sie gleich mit der Polizei oder haben sie schon im Vorfeld mitgebracht.

Es geht sehr schnell ab mit der Herausnahme der Kinder. Kleinere Kinder wehren sich natürlich nicht so wie größere. Aber letzten endlich siegt immer das Amt und die Kinder sind erst mal weg. Meistens sind das sogenannte Nacht und Nebel Aktionen. Kurz vor einem Wochenende zB. Dann können die Eltern für ein paar Tage nichts dagegen unternehmen. Das ganze nennt sich INOBHUTNAHME.

So ist aus etwas gutem im Laufe der Jahrzehnte etwas recht mieses geworden. Eine Maschinerie das unserem Land so richtig mächtig viel Geld unnütz kostet und oft auch heile Familien kaputt macht.

2005 wurden ca 26.000 Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen. Bis 2014 stieg die Summe auf über 48.000. Somit sich natürlich auch die Kosten innerhalb dieser Zeit auf Sage und Schreibe über 9 Milliarden Euro verdoppelt haben. Von 2014 bis 2017 sieht das schon nach sehr viel mehr aus.

Das Statistische Bundesamt gab folgende Pressemitteilung heraus für das Jahr 2017:

 Pressemitteilung Nr. 311 vom 22. August 2018

WIESBADEN – Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61 400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Rund 20 300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen (14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle. Neben den Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41 000 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) in Obhut genommen. Im Jugendalter wurde der Großteil der Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland durchgeführt (51 %). Von Bedeutung waren bei den Jugendlichen auch Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (18 %) und allgemeine Beziehungsprobleme (8 %). Gut jedes zehnte betroffene Kind (11 %) und knapp jeder dritte betroffene Jugendliche (30 %) war vor der Inobhutnahme aufgrund der Problemsituation von Zuhause (einschließlich Heim, Pflegefamilien und anderen betreuten Wohnformen) ausgerissen.

Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten in einer erzieherischen Hilfe in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer betreuten Wohnform (26 %). Auch sonstige stationäre Hilfen, beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).

Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden erstmals – zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) – weitere rund 11 100 so genannte vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) erfasst. Zusammen mit den rund 11 400 regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII), fließen sie ab 2017 vollständig in das Gesamtergebnis mit ein. Dadurch gab es im Berichtsjahr 2017 rund 22 500 Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %).

Trotz dieser Erweiterung lag die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise deutlich unter der Zahl von 2016. Damals waren gut 44 900 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise gemeldet worden. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben aus den Jahren 2015 und 2016 in ihrer Aussagekraft eingeschränkt sein können. Die Ergebnisse basieren auf Verwaltungsdaten, die nach Abschluss der jeweiligen Inobhutnahme durch das zuständige Personal in den Jugendämtern erfasst werden. Aufgrund der starken Belastung der Jugendämter in den Jahre 2015 und 2016 durch das hohe Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind Erfassungsprobleme nicht auszuschließen.

Die durch die Gesetzesänderung entstandenen Neuerungen in der Statistik werden im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Kinder- und Jugendhilfe erläutert.

Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche:
Deutschland, Jahre, Anlass der Maßnahme

Deutschland

Formularbeginn

 (Anzahl)
Anlass der Maßnahme 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Integrationsprobleme im Heim /in der Pflegefamilie 2 115 2 393 2 537 2 727 2 957 2 915 3 525 3 270
Überforderung der Eltern / eines Elternteils 15 760 16 813 17 289 16 859 17 215 16 400 17 462 17 291
Schul- / Ausbildungsprobleme 1 682 1 697 1 752 1 617 1 689 1 597 1 589 1 607
Vernachlässigung 4 317 4 652 4 774 4 679 4 745 4 846 5 454 5 439
Delinquenz des Kindes / Straftat des Jugendlichen 2 087 2 167 2 477 2 718 2 730 2 502 2 992 3 043
Suchtprobleme des Kindes / Jugendlichen 905 1 085 1 159 1 216 1 449 1 289 1 498 1 626
Anzeichen für Misshandlung 3 450 3 720 3 769 3 831 3 862 4 023 4 619 4 918
Anzeichen für sexuellen Missbrauch 710 730 635 618 642 611 607 693
Trennung / Scheidung der Eltern 814 764 735 741 784 683 685 684
Wohnungsprobleme 1 088 1 176 1 254 1 354 1 401 1 538 2 054 1 665
Unbegleitete Einreise aus dem Ausland 2 822 3 482 4 767 6 584 11 642 42 309 44 935 22 492
Beziehungsprobleme 7 128 6 885 6 717 6 808 6 837 6 222 5 592 5 183
Sonstige Probleme 9 709 10 125 11 003 11 741 12 165 14 512 15 752 14 677
Insgesamt 36 343 38 481 40 227 42 123 48 059 77 645 84 230 61 383

Formularende

Anlass der Maßnahme:

Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei

Anlässe der Maßnahme angegeben werden.

 

2017:

Bis 2016: Inobhutnahmen nach §42 SGB VIII. Ab 2017:

Vorläufige und reguläre Inobhutnahmen nach §§42, 42a SGB

VIII. Zeitvergleiche sind daher ab 2017 nur eingeschränkt

möglich.

(C)opyright Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019 | Stand: 07.05.2019 / 12:30:58

 

So sieht das in einer Tabelle aus: 2017 wurden also 61.383 Kinder ihrer gewohnten Umgebung entzogen. In einem Monat also 5115 und täglich 182. Da fragt man sich doch langsam ob das wirklich immer notwendig war.

 Insgesamt gaben die Jugendämter im Jahr 2017 über 143.000 sogenannte Gefährdungseinschätzungen ab. In 48.578 Fällen konnte allerdings weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt werden.

Und die Kosten dafür steigen ins unermessliche…

Öffentliche Hand gab 2017 rund 48,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2017 insgesamt rund 48,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Die Ausgaben sind damit gegenüber 2016 um 7,5 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 3,4 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 45,1 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2016 entsprach das einer Steigerung um 7,7 %.

Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 31,4 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren knapp 2 Prozentpunkte mehr als 2016. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro wurden netto 29,3 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 10,4 % mehr als im Vorjahr.

Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 %) – insgesamt mehr als 12,5 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 6,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei knapp 906 Millionen Euro.

Knapp 4 % der Gesamtausgaben wurden in Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,9 Milliarden Euro auf.

Basisdaten und lange Zeitreihen zu diesen und weiteren Merkmalen können über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden (Tabellen 22551-0001ff.)

Diese Familien sind für die Zukunft gebrandmarkt und stehen beim Jugendamt Zeitlebens auf der schwarzen Liste. Viele Eltern wissen noch nicht einmal wo ihre Kinder untergebracht worden sind. In einigen Fällen werden sogar die Großeltern auf Eis gelegt und dürfen ihre Enkel weder besuchen noch mit ihnen kommunizieren. Das Amt überschreitet dabei ganz eindeutig ihre Befugnisse und missbraucht seine Macht. Aber immer lauter werdende Beschwerden – hauptsächlich im Internet – hinterlassen Spuren und sogar Politiker bekommen das mit.  

CDU-Politiker kritisiert : Nehmen Jugendämter und Gerichte zu vielen Familien die Kinder weg?

  • Aktualisiert am 17.09.2017

Zum Kindeswohl darf das Jugendamt Minderjährige in Obhut nehmen lassen. Das passiert immer öfter. Ein Abgeordneter hinterfragt, woran das liegt, und fordert Aufklärung.

er CDU-Familienexperte Markus Weinberg hat eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung gravierender Missstände in der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ klagte der Bundestagsabgeordnete über „viele Fälle von nicht nachvollziehbaren Inobhutnahmen“ und Sorgerechtsentzügen.

Er sei inzwischen überzeugt, „dass es sich nicht mehr um wenige Einzelfälle besonders versagender Eltern und schwieriger Kinder handelt“. Vielmehr sei anzunehmen, dass es sich dabei um ein systembedingtes oder strukturelles Problem handeln könnte, sagte Weinberg. Deswegen müsse eine beim Bund angesiedelte Unabhängige Kommission die Erfahrungsberichte von betroffenen Eltern, Kindern und Betreuern auswerten.

Mehr auf  https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kritik-an-immer-mehr-inobhutnahmen-durch-jugendamt-15202550.html

Selbst die frühere Familienministerin Ursula von der Leyen hatte 2009 beklagt, dass Jugendämter viel zu häufig bestrebt sind, Kinder aus ihrem bisherigen Familienverband herauszuholen und eine Trennung von Eltern und Kind herbeizuführen, anstatt von vornherein mit anderen Mitteln der familiären Unterstützung zu helfen.

Nur geholfen hatte ihre Erkenntnis nichts- die Zahlen sind seit ihrem Statement drastisch angestiegen.

Den Familien deren Kinder in Fremde Hände gegeben worden sind wird meistens eine Familienhilfe zur Seite gestellt. Die erscheint dann 1-5 mal in der Woche um den Eltern Verbale Unterstützung zu gewähren. Dann wird bei einem Kaffee eine Stunde oder länger geplaudert – über Gott und die Welt. Und auch ein wenig über Haushaltsführung und so. Aber letzten endlich sitzen die Probanden nur da und müssen sich von manchmal recht jungen Frauen sagen lassen wie sie ihren Haushalt zu führen haben und mischen sich in die Kindererziehung ein. Was unterm Strich heißt: Keine echte Hilfe- denn die meisten bräuchten eigentlich Handfeste Unterstützung wie zum Beispiel die Gelder die sie nicht haben um sich eine Putzfrau leisten zu können. Oder auch für Nachhilfe oder gewisse Freizeitbeschäftigungen für die Gelder nie übrig sind. Damit könnte man etwas Entspannung in die Familien bringen und vielleicht auch etwas mehr Ordnung im Haushalt. Denn wenn man mal aus rechnen würde was das finanziell bedeutet- käme der Staat weit aus günstiger weg als gleich so radikal und brutal die Kinder aus der gewohnten Gegend zu nehmen.  

Aber das würde natürlich für alles was an dem Jugendamt dranhängt bedeuten das sie ihre Zuschüsse und Einnahmen verlieren würden. Und wer möchte schon auf gutes Geld ohne Gewissenbisse verzichten wollen? Dann doch lieber die Augen schließen und Familien und insbesondere Kinder zerstören und reich und glücklich sein…

 

Das falsche Tabu

Das falsche Tabu

Häusliche Gewalt ist auch Gewalt von Frauen gegen Männer und Kinder!

Von Astrid von Friesen

Ursula von der Leyen macht schon wieder ein Projekt. Gut so, richtig so, dass über häusliche Gewalt nicht nur die Klinikärzte, sondern auch die niedergelassenen Ärzte und – besonders wichtig – die Würdenträger der türkischen Kommunitäten aufgeklärt und zur Unterstützung animiert werden.

Es ist ein Skandal, dass jede dritte Frau in Deutschland, – und keineswegs nur in der Unterschicht – Opfer von häuslicher Gewalt wird und die Kinder dies hautnah miterleben. Wie wir wissen, mit fatalen Langzeitfolgen in Richtung, selbst Opfer oder Täter zu werden.

Die überaus eifrige Bundesministerin spricht von Tabus, die endlich aufgebrochen werden sollten. Und kommt sich dabei wahrscheinlich trendy und fortschrittlich vor. Das ist falsch. Gewalt gegen Frauen steht seit Jahrzehnten in der Diskussion, das ist keineswegs ein Tabu. Ein viel schmerzhafteres Tabu ist die Gewalt, die Frauen ausüben, austeilen, androhen. Gegen Männer. Gegen Kinder.

Neugierig? Dann lest hier weiter:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/675399/

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